Der Notarvertrag
Alles, was Sie beim Notarvertrag beachten sollten
Worauf muss ich beim Notarvertrag achten?
Der Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erfordert in Deutschland eine rechtliche Beurkundung durch einen Notar.
Dieser ist für die Ausarbeitung des Vertrages und die Bestätigung des Verkaufs zuständig.
Demzufolge sind häufig mindestens drei Treffen mit dem Notar erforderlich. Zunächst wird ein Vorgespräch geführt, aus dem der Notar ein Zwischenabkommen erstellt. In der zweiten Sitzung wird das Interimsabkommen anhand des Käufers und Verkäufers gründlich überdacht und ggf. abgeändert. Beim letzten Termin wird der Vertrag dann nochmals sorgfältig überprüft. Hierzu liest der Notar den ganzen Vertrag laut vor.
Erst wenn beide Parteien mit dem Inhalt einverstanden sind, wird der Vertrag unterzeichnet und beurkundet.


Diese Punkte müssen unbedingt im
Immobilienkaufvertrag enthalten sein
die persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer sowie die genaue Adresse der Immobilie
die Zahlungsmodalitäten des Kaufpreises
das Datum, zu dem die Zahlung eingegangen sein muss
eine Vereinbarung zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe
eine Vereinbarung zum Zeitpunkt des wirtschaftlichen Übergangs
eine Beschreibung der Immobilie
die Art der Finanzierung der Immobilie
vorhandene und bekannte Mängel der Immobilie, über die der Käufer vom Verkäufer aufgeklärt wurde
eine Beschreibung aller beweglichen Gegenstände, die im Kaufpreis inbegriffen sind. Darunter fallen sowohl Einbauküchen als auch Möblierungen, Gartengeräte oder ähnliches
alle abgesprochenen Abmachungen wie beispielsweise Verpflichtungen des Verkäufers zum Durchführen von Reparaturen oder zum Abtransport lagernder Gegenstände
Besonderheiten wie beispielsweise ein Wohnrecht oder Nießbrauchrecht


Die Finanzierungsvollmacht
Die Finanzierungsvollmacht stellt einen essentiellen Bestandteil jeder Immobilienkaufvereinbarung dar. Der Käufer erhält von seinem Verkäufer diese Ermächtigung, wodurch er die Möglichkeit bekommt, die Besitzung zu finanzieren, obwohl er den Kaufpreis noch nicht bezahlt hat. So kann die kreditgebende Bank das Anwesen als Sicherheit verwenden, bevor das Geld aus dem Immobilienkredit fließt.






Investitionen
Der Auflassungsvormerkungseintrag ins Grundbuch garantiert dem Käufer den vereinbarten Eigentumsübergang. Der Zeitraum zwischen der Einigung über den Immobilienkauf und der Unterfertigung des Vertrags kann sehr lang sein. Daher schützt die Auflassungsvormerkung den Käufer davor, dass der Verkäufer sich in dieser Zeit anders entscheidet, weil beispielsweise ein anderer Interessent mehr Geld für die Immobilie bietet. Zudem bietet die Auflassungsvormerkung Schutz vor einer Insolvenz des Verkäufers und Gläubigeransprüchen, die auf das Objekt zugreifen könnten.


Der Übergang von Nutzen und Lasten
Der Übergang von Nutzen und Lasten bezeichnet den Zeitpunkt, an dem das Grundstück bzw. die Immobilie wirtschaftlich an den Käufer übergeht. Ab diesem Moment sind dem Käufer alle Einnahmen, wie beispielsweise Mietzahlungen, sicher, aber er muss auch alle Kosten der Immobilie übernehmen. Es ist daher ratsam, dass dieser Vorgang im Kaufvertrag klar definiert wird, normalerweise verbunden mit der Schlüsselübergabe nach Zahlung des vollen Preises. Sollte der Käufer aber lieber früher mit Renovierungsarbeiten beginnen wollen, sollten beide Parteien entsprechend vorsorgen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, den Übergang von Nutzen und Lasten an die vollständige Bezahlung des Kaufpreises zu knüpfen. Aus diesem Grund sollten Käufer immer eine Auflassungsvormerkung verlangen.


Kontakt
Telefon: +49 (0) 631 627 901 40